OFFIZIELL AUSGEZEICHNET:
IHR PARTNER FÜR DEN ÖFFENTLICHEN BEREICH
Damit Drittkunden die Vorteile der Beschaffung über die BBG in Anspruch nehmen können, ist lediglich der Abschluss einer Vereinbarung notwendig. Alle Informationen dazu sind auf der Website der BBG zu finden.
WAS IST DIE BBG?
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist Einkaufspartner der öffentlichen Hand. Dabei agiert die BBG als Übersetzer zwischen dem Vergaberecht und den Kunden. Seit 2006 dürfen auch Länder, Gemeinden sowie Drittkunden – also öffentliche Institutionen wie Universitäten oder Einrichtungen im Gesundheitsbereich – ihre Produkte über die BBG beziehen. Die Bestellung erfolgt unkompliziert und ohne erneuter Ausschreibung für das Unternehmen. Über geregelte Verträge mit ausgewählten Anbietern stellt die BBG rund 2,8 Millionen Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung. Dank der Bündelung des Einkaufs und dem Wegfall individueller Ausschreibungen innerhalb der Unternehmen werden die Prozesskosten der BBG Kunden reduziert und der Zeitaufwand für die Beschaffung gesenkt.